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Ausbildungspersonalrat (APR)

Nach dem Bremischen Personalvertretungsgesetz (BremPersVG) wählen alle Auszubildenden und dual Studierenden beim Aus- und Fortbildungszentrum (AFZ) der Freien Hansestadt Bremen ihren eigenen Ausbildungspersonalrat (APR). Der Ausbildungspersonalrat (APR) ist die Vertretung der Auszubildenden beim AFZ. Seine Aufgaben und Mitwirkungsrechte sind in § 22a des Bremischen Personalvertretungsgesetzes festgelegt.

Der APR führt regelmäßig Sitzungen durch und steht dir vertraulich mit Rat und Tat während der Ausbildung/dem Studium zur Seite. Er begleitet dich auf Wunsch zu Gesprächen mit dem AFZ, der Hochschule oder der Dienststelle. Er nimmt Verbesserungsvorschläge für die Ausbildung/das Studium entgegen. Die Auszubildenden/Studierenden werden von ihm regelmäßig zu Versammlungen eingeladen. Der APR berät den Gesamtpersonalrat bei ausbildungsrelevanten Themen, ist Mitglied der Schulkonferenz der Verwaltungsschule und nimmt an der Ausbildungskommission teil. Er vernetzt sich mit anderen Ausbildungspersonalräten, Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) und Gewerkschaften. Der APR bietet individuelle Sprechzeiten (Arbeitszeit) nach Vereinbarung an.

Die reguläre Amtszeit des APR beträgt 24 Monate (auch über den Abschluss der Ausbildung/des Studiums hinaus). Die nächste Wahl, bei der neun Mitglieder gewählt werden, findet voraussichtlich Ende 2025 statt. Die Einzelheiten regeln § 22a des Bremischen Personalvertretungsgesetzes sowie die Wahlordnung zum Bremischen Personalvertretungsgesetz.

Kontakt

Da sich die Mitglieder des Ausbildungspersonalrats teils selbst noch in der Ausbildung/im Studium befinden, ist ein erster Kontakt nur per E-Mail möglich. Danach können Verabredungen für ein Telefonat oder eine persönliche Sprechzeit (Arbeitszeit) getroffen werden:

APR-Dual für die dual Studierenden

Doventorscontrescarpe 172 Block B
28195 Bremen

E-Mail: apr.dual[at]afz.bremen.de

APR-BBiG für die Auszubildenden

Doventorscontrescarpe 172 Block B
28195 Bremen

E-Mail: apr.bbig[at]afz.bremen.de