„Die Begründetheit des Rechtsbehelfs ist im Verfahren zur Entscheidung über Anträge auf Aussetzung der Vollziehung nur in einem begrenzten Umfang zu prüfen.“
Solche Sätze müssen nicht sein! Das fand auch Bremens Finanzsenator Dietmar Strehl. Er hatte jetzt alle Bürger:innen dazu aufgerufen, dabei mitzuhelfen, Steuerbescheide verständlicher zu formulieren.
Das ist natürlich ganz im Sinne unseres Kompetenzteams Bürger:innenservice und Kommunikation! Deshalb haben wir im Januar 2021 den Aufruf von Senator und Steuerverwaltung gerne weiterverbreitet.
Wer sich nicht länger ärgern mochte, sondern lieber zu Verbesserungen beitragen wollte, konnte vom 21. Januar 2021 bis Anfang März 2021 anonym an einer bundesweiten Online-Umfrage zur Verständlichkeit von Steuerbescheiden, Vordrucken oder anderen Texten der bundesdeutschen Steuerverwaltung teilnehmen.
Die Befragung führte das Leibniz-Institut für Deutsche Sprache (IDS) als Kooperationspartner durch.
Auf der Website des Leibniz-Instituts für Deutsche Sprache (IDS) gibt es weitere Informationen dazu.
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